Rechtswidrigkeit einer angedrohten Kündigung

Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.

Stellt ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung als Alternative etwa zu einem Aufhebungsvertrag in Aussicht, kann das eine widerrechtliche Drohung sein. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber selbst von der Widerrechtlichkeit der in Aussicht gestellten Kündigung ausging. Es kommt nicht darauf an, ob die Kündigung selbst einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, sondern lediglich darauf, ob der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen würde.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice